Heimat- und Geschichtsverein Steinheim am Main e. V.


Mitgliederversammlung am 20. Februar 2013 im Marstall Schloss Steinheim

Beginn: 20:05 Uhr
Teilnehmer s. Anlage, Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder: 29

Tagesordnungspunkte:
  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung, Genehmigung der Tagesordnung
  2. Vorlage des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 27. Feb. 2012
  3. Antrag des Vorstands auf Satzungsänderung §§ 4, 7, 8, 9, 10, 12 und 14; siehe hierzu bitte die Anlage - Synopse alt/neu -
  4. Bericht des Vorstands
  5. Bericht des Kassierers
  6. Aussprache über die Berichte
  7. Bericht der Revisoren
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Wahl eines neuen Vorstandes gemäß Satzung §§ 7 und 8
  10. Wahl eines Kassenprüfers
  11. Verschiedenes
Top 1: Burkhard Huwe begrüßte die anwesenden Mitglieder und eröffnete die Sitzung.

Er stellte fest, dass die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß und fristgerecht einberufen wurde.

Die Tagesordnung wurde genehmigt. Änderungswünsche gab es nicht.

Die Versammlung gedachte der seit der letzten Mitgliederversammlung verstorbenen Mitglieder, stellvertretend für alle wurden die Mitglieder Gertrud Kaiser, Josef Krammig, Ernst Rachor und Willi Walther genannt.

Evelin Weber rezitierte zum Gedenken
BLÄTTER WEHEN VOM BAUME  (Hermann Hesse)

Blätter wehen vom Baume,
Lieder vom Lebenstraume
Wehen spielend dahin;    
                                
Vieles ist untergegangen,
Seit wir zuerst sie sangen,
Zärtliche Melodien.

Sterblich sind auch die Lieder,
Keines tönt ewig wieder,
Alle verweht der Wind:

Blumen und Schmetterlinge,
Die vergänglicher Dinge
Flüchtiges Gleichnis sind.

Top 2: Das Protokoll der Mitgliederversammlung (JHV) für das Jahr 2011 vom 27. Feb. 2012 konnte seit der letzten Mitgliederversammlung auf der Homepage des Vereins oder auf Anfrage eingesehen werden.

Top 3: Antrag des Vorstands auf Satzungsänderung wie folgt:
 
Alt Neu
Beschlossen in der jährlichen Hauptversammlung vom 14.05.1982 mit den Änderungen, beschlossen am 11.03.1996 und 21.04.2008 Beschlossen  in der jährlichen Mitgliederversammlung vom 14.05.1982 mit den Änderungen, beschlossen am 11.03.1996, 21.04.2008 und
§ 1
Der Heimat- und Geschichtsverein Steinheim am Main führt diesen Namen seit dem Jahr 1969 und ist aus dem 1930 gegründeten Heimatverein Klein-Steinheim und dem 1948 gegründeten Heimat und Verkehrsverein Steinheim hervorgegangen. Dieser führte die Tradition des Verkehrs-Vereins Groß-Steinheims von 1911 fort.
§ 1
Der Heimat- und Geschichtsverein Steinheim am Main führt diesen Namen seit dem Jahr 1969 und ist aus dem 1930 gegründeten Heimatverein Klein-Steinheim und dem 1948 gegründeten Heimat und Verkehrsverein Steinheim hervorgegangen. Dieser führte die Tradition des Verkehrs-Vereins Groß-Steinheims von 1911 fort.
§ 2
Der Verein hat seinen Sitz in Hanau, Stadtteil Steinheim.
§ 2
Der Verein hat seinen Sitz in Hanau, Stadtteil Steinheim. 
§ 3
Der Verein ist unter dem Namen „Heimat- und Geschichtsverein Steinheim am Main“ in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hanau eingetragen.
§ 3
Der Verein ist unter dem Namen „Heimat- und Geschichtsverein Steinheim am Main“ in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hanau eingetragen. 
§ 4
Der Verein hat allein den Zweck, alle Belange der heimatgeschichtlichen Forschung, dies vor allem im Gebiet des ehemaligen Amtes, Oberamtes bzw. der ehemaligen  Stadt Steinheim, wahrzunehmen und die Erkenntnisse  der Bevölkerung  zu vermitteln.

Die Erforschung  der Heimatgeschichte unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt durch eigene Forschungsarbeiten oder aber der Förderung entsprechender  Forschungen  anderer Gruppen oder Personen.
Desweiteren widmet sich der Verein der Denkmalspflege sowie der Förderung und Pflege weiterer Kulturwerte.

In den vorgenannten  Bereichen erfolgen durch den Verein wissenschaftliche Veröffentlichungen. Darüber hinaus werden Vorträge,  Führungen,  Sonderveranstaltungen und Ausstellungen durchgeführt.

Zu diesem Zweck unterhält der Verein ein eigenes Archiv, eine Bibliothek und eine Sammlung von Altertümern,  Münzen, Bildern (Kupferstichen) etc.. In Erfüllung  seiner Aufgaben verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar  gemeinnützige  Zwecke i.S. der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
§ 4
Der Verein nimmt die gesamten Belange der heimatgeschichtlichen Forschung vor allem im Gebiet des ehemaligen Oberamtes, Amtes bzw. der ehemaligen Stadt Steinheim wahr. Er verbreitet die Kenntnis der Orts-, Heimat- und Regionalgeschichte in der Allgemeinheit und tritt für die Erhaltung und Pflege von Kulturwerten und Kulturdenkmäler ein. Dies erfolgt u. a. durch Vorträge, Studienfahrten, Veröffentlichungen und Ausstellungen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die Begünstigung von Personen durch Ausgaben, die nicht den Zwecken des Vereins dienen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, ist unzulässig.

Der Verein unterhält für seine Zwecke Sammlungen von Altertümern, Münzen, Druckgrafiken, Gemälden, historischen Militaria usw., eine Büchersammlung und ein Archiv. Die Sammlungen werden von den städtischen Museen und dem Verein verwaltet.
§ 5
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 
§ 7
Die Leitung der Geschäfte erfolgt durch den Vorstand,  der durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit  bis zur nächsten Hauptversammlung im Amt.

Der Vorstand  i.S. § 26 BGB setzt sich aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie fünf Beisitzern zusammen.
Auf die einzelnen  Beisitzern sind die Aufgaben als Kassierer, Schriftführer sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation zu übertragen.
Der Vorstand  kann darüber hinaus zur Unterstützung  weitere Beisitzer berufen. Diese sind nicht stimmberechtigt.

Die Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden  oder einem seiner Stellvertreter geleitet.

Vertretungsberechtigt für den Verein sind der 1. Vorsitzen­de und seine beiden Vertreter. Es sind jeweils zwei Unterschriften  erforderlich.

Die Beschlüsse  des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
§ 7
Die Leitung der Geschäfte erfolgt durch den Vorstand, der durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt wird. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

Der Vorstand i. S. § 26 BGB setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, der/dem StellvertreterIn, der/dem SchatzmeisterIn, der/dem SchriftführerInund bis zu 3 Beisitzern zusammen.

Die Vorstandssitzungen werden von/vom (der) Vorsitzenden oder seiner/m Stellvertreter geleitet.

Vertretungsberechtigt für den Verein sind die/der Vorsitzendeund ein weiteres Vorstandsmitglied.

Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
§ 8
Der Vorstand hat mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) einzuberufen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn dies von mehr als 1/3 der Mitglieder des Vereins unter Benennung der/des zu verhandelnden  Tagesordnungspunkte(s) gefordert wird.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann sowohl durch schriftliche Einladung, als auch durch Bekanntmachung in der Lokalpresse erfolgen.
Die Bekanntmachung bzw. Einladung hat spätestens zehn Tage, vor der Mitgliederversammlung zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung entscheidet in der Regel durch einfache Mehrheit. Über die Form der Beschlussfassung be­ schließt die Mitgliederversammlung.

Über die Mitgliederversammlung, und so auch über die in ihr getroffenen Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen.
Dieses muss den Mitgliedern spätestens bei der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.

In der jährlichen Hauptversammlung wird jeweils ein Kassenprüfer gewählt. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Jährlich haben die beiden amtierenden Kassenprüfer einen
Kassenbericht zu fertigen und hierüber in den jeweiligen
Jahreshauptversammlungen zu berichten.

Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden oder einem von ihm bestimmten Mitglied des Vorstands.
§ 8
Der Vorstand hat mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen.


Außerordentliche Mitgliederversammlun-gen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn dies von mehr als 1/3 der Mitglieder  des Vereins unter Benennung der/des zu verhandelnden  Tagesordnungspunkte(s) gefordert wird.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann sowohl durch schriftliche Einladung, als auch durch Bekanntmachung in der Lokalpresse erfolgen.
Die Bekanntmachung bzw. Einladung hat spätestens zehn Tage, vor der Mitgliederversammlung zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung entscheidet in der Regel durch einfache Mehrheit. Über die Form der Beschlussfassung beschließt die Mitgliederversammlung.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Dies ist im Büro des Vereins einzusehen und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

In der jährlichen Mitgliederversammlung wird jeweils ein/e KassenprüferIn gewählt. Ihre/Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Jährlich haben die beiden amtierenden KassenprüferInnen einen Kassenbericht zu fertigen und hierüber in der jeweiligen Mitgliederversammlung zu berichten.

Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem/der Vorsitzenden oder einem von ihr/ihm bestimmten Mitglied des Vorstands.
§ 9
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, Personenvereinigungen, Vereine und juristische Personen sein.
Über Aufnahmeanträge, diese sind schriftlich einzureichen,
entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, durch Ausschluss oder durch Austritt. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austretende hat den Beitrag für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten.

Der Ausschluss eines Mitglieds- erfolgt durch Beschluss des Vorstands und setzt ein mit den Zielen des Vereins nicht zu vereinbarendes Verhalten des Mitglieds oder sonstige gravierende Gründe voraus.
Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, gegenüber dem Vorstand Stellung zu nehmen.
Für den Beschluss, ein Vereinsmitglied auszuschließen, ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes erforderlich.

Über den Widerspruch des Betroffenen gegen die Entscheidung des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung.
Während der Beratung und Entscheidung über den Widerspruch hat der Betroffen kein Anwesenheitsrecht. Ihm ist aber Gelegenheit zu geben, auch vor der Mitgliederversammlung Stellung zu nehmen.
§ 9
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, Personenvereinigungen, Vereine und juristische Personen sein.
Über Aufnahmeanträge, diese sind schriftlich einzureichen,
entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, durch Ausschluss oder durch Austritt. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Die/der Austretende hat den Beitrag für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten.

Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstands und setzt ein mit den Zielen des Vereins nicht zu vereinbarendes Verhalten des Mitglieds oder sonstige gravierende Gründe voraus.
Der/dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, gegenüber dem Vorstand Stellung zu nehmen.
Für den Beschluss, ein Vereinsmitglied auszuschließen, ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes erforderlich.

Über den Widerspruch der/des Betroffenen gegen die Entscheidung des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung.
Während der Beratung und Entscheidung über den Widerspruch hat die/der Betroffene kein Anwesenheitsrecht. Ihm ist aber Gelegenheit zu geben, auch vor der Mitgliederversammlung Stellung zu nehmen.
§ 10
Die Mitglieder  des Vereins sind berechtigt, für wissenschaftliche  Zwecke auf die Bibliothek, das Archiv sowie die Sammlung des Vereins zurückgreifen.
Das Nähere regelt eine Benutzungsordnung.
§ 10
Die Mitglieder  des Vereins sind berechtigt, für wissenschaftliche  Zwecke auf die Bibliothek, das Archiv sowie die Sammlung des Vereins zurückzugreifen.
§ 11
Personen,  die sich um den Verein oder Steinheim besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden.

Über den Vorschlag des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.

Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder des Vereins, sie sind jedoch von der Beitragszahlung befreit.
§ 11
Personen,  die sich um den Verein oder Steinheim besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden.

Über den Vorschlag des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.

Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder des Vereins, sie sind jedoch von der Beitragszahlung befreit.
§ 12
Die von den Mitgliedern  zu zahlenden Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Der Vorstand kann in Einzelfällen  die Freistellung von der
Beitragszahlung oder die Ermäßigung des Beitrags beschließen.

Die Beitragszahlungen sind von den Mitgliedern innerhalb des ersten Kalendervierteljahres vorzunehmen.  Die Zahlung sollte möglichst im Wege des Einzugsverfahrens erfolgen.

Wer seine Beitragszahlung  auch zwei Monate nach Zusendung einer Mahnung an ihn - eine solche kann erst im April eines jeden Jahres erfolgen - noch nicht geleistet hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden.
§ 12
Die von den Mitgliedern  zu zahlenden Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Der Vorstand kann in Einzelfällen  die Freistellung von der
Beitragszahlung oder die Ermäßigung des Beitrags beschließen.

Die Beitragszahlungen sind von den Mitgliedern  bis zum 31. März vorzunehmen.  Die Zahlung sollte möglichst im Wege des Einzugsverfahrens erfolgen.

Wer seine Beitragszahlung im Jahr der Fälligkeit noch nicht geleistet hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden.
§ 13
Der Antrag auf Auflösung des Vereins ist den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

Zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliederver-sammlung, zu der mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder erschienen  sein müssen, nötig.

Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb  eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann unabhängig von der Zahl der erschienenen' Mitglieder mit einfacher Mehrheit über die Auflösung des Vereins entscheidet.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Stadt Hanau, mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für einen den Zielen des Vereins ( § 4 der Satzung ) ent­sprechenden Zweck zu verwenden.
§ 13
Der Antrag auf Auflösung des Vereins ist den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

Zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliederver-sammlung, zu der mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder erschienen  sein müssen, nötig.

Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb  eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann unabhängig von der Zahl der erschienenen' Mitglieder mit einfacher Mehrheit über die Auflösung des Vereins entscheidet.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Stadt Hanau, mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für einen den Zielen des Vereins ( § 4 der Satzung ) ent­sprechenden Zweck zu verwenden.
§ 14
Die Satzungsänderung kann nur durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit erfolgen.

Ein Entwurf der beabsichtigten Satzungsänderung ist den Mit­ gliedern mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt zu geben.
§ 14
Die Satzungsänderung kann nur durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit erfolgen.

Ein Entwurf der beabsichtigten Satzungsänderung ist den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
Die Satzungsänderung wurde in der Hauptversammlung vom 11.03.1996 beschlossen. Die Satzungsänderung wurde in der Mitgliederversammlung vom beschlossen.


































Über die einzelnen Punkte der Satzungsänderung wurde ausgiebig diskutiert. Es erfolgte aus den Reihen der Mitglieder folgende Änderungsanträge für

§ 4 erster Satz, Einfügung (fett): Der Verein nimmt die gesamten Belange der heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen Forschung vor allem im Gebiet … wahr.
§ 4 letzter Satz, Streichung unterstrichen: Die Sammlungen werden von den städtischen Museen und dem Verein verwaltet.
§ 7 zweiter Absatz, Neufassung: Der Vorstand i. S. § 26 BGB setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, der/dem StellvertreterIn/SchriftführerIn, der/dem SchatzmeisterInund bis zu 3 Beisitzern zusammen.

Die Änderungsanträge wurden per Akklamation angenommen.

Die geänderte Satzung wurde zur Abstimmung gestellt. Die geänderte Satzung wurde insgesamt per Akklamation einstimmig angenommen.

Die Satzung wurde nach Abstimmung wie folgt geändert:

Satzung des Heimat- und Geschichtsverein Steinheim am Main e. V.

Beschlossen  in der jährlichen Mitgliederversammlung vom 14.05.1982 mit den Änderungen, beschlossen am 11.03.1996, 21.04.2008 und 20.02.2013

§ 1
Der Heimat- und Geschichtsverein Steinheim am Main führt diesen Namen seit dem Jahr 1969 und ist aus dem 1930 gegründeten Heimatverein  Klein-Steinheim  und dem 1948 gegründeten Heimat und Verkehrsverein Steinheim hervorgegangen. Dieser führte die Tradition des Verkehrs-Vereins Groß-Steinheims von 1911 fort.

§ 2
Der Verein hat seinen Sitz in Hanau, Stadtteil Steinheim.

§ 3
Der Verein ist unter dem Namen „Heimat- und Geschichtsverein Steinheim am Main“ in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hanau eingetragen.

§ 4
Der Verein nimmt die gesamten Belange der heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen Forschung vor allem im Gebiet des ehemaligen Oberamtes, Amtes bzw. der ehemaligen Stadt Steinheim wahr. Er verbreitet die Kenntnis der Orts-, Heimat- und Regionalgeschichte in der Allgemeinheit und tritt für die Erhaltung und Pflege von Kulturwerten und Kulturdenkmäler ein. Dies erfolgt u. a. durch Vorträge, Studienfahrten, Veröffentlichungen und Ausstellungen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die Begünstigung von Personen durch Ausgaben, die nicht den Zwecken des Vereins dienen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, ist unzulässig.

Der Verein unterhält für seine Zwecke Sammlungen von Altertümern, Münzen, Druckgrafiken, Gemälden, historischen Militaria usw., eine Büchersammlung und ein Archiv. Die Sammlungen werden von dem Verein verwaltet.

§ 5
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7
Die Leitung der Geschäfte erfolgt durch den Vorstand, der durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt wird. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

Der Vorstand i. S. § 26 BGB setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, der/dem StellvertreterIn/SchriftführerIn, der/dem SchatzmeisterIn und bis zu 3 Beisitzern zusammen.

Die Vorstandssitzungen werden von/vom (der) Vorsitzenden oder seiner/m StellvertreterIn geleitet.

Vertretungsberechtigt für den Verein sind die/der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied.

Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.

§ 8
Der Vorstand hat mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn dies von mehr als 1/3 der Mitglieder  des Vereins unter Benennung der/des zu verhandelnden  Tagesordnungspunkte(s) gefordert wird.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann sowohl durch schriftliche Einladung, als auch durch Bekanntmachung in der Lokalpresse erfolgen.
Die Bekanntmachung bzw. Einladung hat spätestens zehn Tage, vor der Mitgliederversammlung zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung entscheidet in der Regel durch einfache Mehrheit. Über die Form der Beschlussfassung beschließt die Mitgliederversammlung.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Dies ist im Büro des Vereins einzusehen und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

In der jährlichen Mitgliederversammlung wird jeweils ein/e KassenprüferIn gewählt. Ihre/Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Jährlich haben die beiden amtierenden KassenprüferInnen einen Kassenbericht zu fertigen und hierüber in der jeweiligen Mitgliederversammlung zu berichten.

Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem/der Vorsitzenden oder einem von ihr/ihm bestimmten Mitglied des Vorstands.

§ 9
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, Personenvereinigungen, Vereine und juristische Personen sein.

Über Aufnahmeanträge, diese sind schriftlich einzureichen, entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, durch Ausschluss oder durch Austritt. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Die/der Austretende hat den Beitrag für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten.

Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstands und setzt ein mit den Zielen des Vereins nicht zu vereinbarendes Verhalten des Mitglieds oder sonstige gravierende Gründe voraus.
Der/dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, gegenüber dem Vorstand Stellung zu nehmen.
Für den Beschluss, ein Vereinsmitglied auszuschließen, ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes erforderlich.

Über den Widerspruch der/des Betroffenen gegen die Entscheidung des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung.
Während der Beratung und Entscheidung über den Widerspruch hat die/der Betroffene kein Anwesenheitsrecht. Ihm ist aber Gelegenheit zu geben, auch vor der Mitgliederversammlung Stellung zu nehmen.

§ 10
Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, für wissenschaftliche  Zwecke auf die Bibliothek, das Archiv sowie die Sammlung des Vereins zurückzugreifen.

§ 11
Personen, die sich um den Verein oder Steinheim besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden.

Über den Vorschlag des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.

Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder des Vereins, sie sind jedoch von der Beitragszahlung befreit.

§ 12
Die von den Mitgliedern  zu zahlenden Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Der Vorstand kann in Einzelfällen  die Freistellung  von der Beitragszahlung oder die Ermäßigung des Beitrags beschließen.

Die Beitragszahlungen sind von den Mitgliedern  bis zum 31. März vorzunehmen.  Die Zahlung sollte möglichst im Wege des Einzugsverfahrens erfolgen.

Wer seine Beitragszahlung im Jahr der Fälligkeit noch nicht geleistet hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden.

§ 13
Der Antrag auf Auflösung des Vereins ist den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
Zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung, zu der mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder erschienen  sein müssen, nötig.

Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb  eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann unabhängig von der Zahl der erschienenen' Mitglieder mit einfacher Mehrheit über die Auflösung des Vereins entscheidet.

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Stadt Hanau, mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für einen den Zielen des Vereins ( § 4 der Satzung ) entsprechenden Zweck zu verwenden.

§ 14
Die Satzungsänderung kann nur durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit erfolgen.

Ein Entwurf der beabsichtigten Satzungsänderung ist den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

Die Satzungsänderung wurde in der Mitgliederversammlung vom 20.02.2013  beschlossen.


Top 4: Burkhard Huwe verlas den Rechenschaftsbericht des Vorstandes:

Bericht über das Jahr 2012

Im Jahr 2012 fanden regelmäßige, monatliche Vorstandssitzungen statt.

Die Mitgliederlisten sind aktuell, rückständige Beiträge wurden gemahnt. Das 2011 eingeführte Vereinsprogramm hat sich bewährt.. Der Verein hat zur Zeit 233 Mitglieder, wir konnten im vergangenen Jahr 11 neue Mitglieder begrüßen. 5 Mitglieder sind aus dem Verein aus Altersgründen, obwohl nur 15 Euro Beitrag aufgewendet werden muss,  ausgeschieden.

Neben der Organisation der Veranstaltungen beschäftigte sich der Vorstand mit dem Auf-bau des Archivs und der Renovierung des Büroteils und der Fenster unseres Hauses. Gernot Gesser, der hauptsächlich mit den baulichen Maßnahmen betraut war, wird später darüber noch berichten.

Der HGS war mit folgenden Aktivitäten im Blick der Öffentlichkeit und das ist wörtlich zu nehmen, waren wir doch oft in unserem Städtchen unterwegs:
  1. Wir feierten den 475. Todestag des Pfarrers Indagine mit einer Führung durch sein Leben am historischen Ort, zur historischen Zeit und in historischen Gewändern. Dafür nochmals Dank liebe Evelin Weber und Dieter Lanz (er hat sich für heute entschuldigt). Abschließend gab es noch eine kleine, aber sehr feine Ausstellung mit Originalstücken die von dem Pfarrer genutzt wurden. Leider mussten wir diese Ausstellung aus Versicherungsgründen gleich wieder abbauen; das Museum Steinheim wollte uns dafür keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Hier gilt unser Dank Pfarrer Werner Suerbaum, der dieses Vertrauen in uns hatte.
  2. Viel neues erfuhren wir bei dem Vortrag „Indagine und die Reformation“ von Pfarrer Dr. Mario Fischer. So ist anzunehmen, dass Indagine keine Theologie studiert hatte, was beim damaligen Stand nicht ungewöhnlich war. Der Vortrag wird noch als Schrift im Jahrbuch der Mitteldeutschen Kirchen- und Ordensgeschichte erscheinen.
  3. Unvergessen bleiben für uns „Die „vergessenen“ Gräber von Galgenbruch und Teufelskaute… Dr. Nadine Zimmer führte uns hier im Marstall in ihre Recherchen zu den Ausgrabungen der Jahre 1950 bis 1981 ein. Die Funde von über 80 Gräbern wurden jetzt erstmalig wissenschaftlich bearbeitet. Die Zeitungen berichteten darüber:  Waren die Steinheimer schon immer hip?

    Die Steinheimer waren schon früher, früher am Nabel der Zeit. Dies war das Resümee eines Vortrages des Heimat- und Geschichtsvereins Steinheim. Dr. Nadine Zimmer entführte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Vor- und Frühgeschichte des Siedlungsgebietes westlich der Otto-Hahn-Straße in Hanau-Steinheim. Die Analyse der 500jährigen Begräbniskultur brachte es an den Tag, die bronzezeitlichen Steinheimer waren hip.

    Anhand der Bestattungsarten und den Grabbeigaben konnte belegt werden, dass die Menschen die damaligen Trendsetter zwischen zwei Kulturepochen waren. Wissenschaftlich nennt man diese hier meist vorliegende Phase die „Stufe Wölfersheim“, die eigentlich aufgrund der Menge dieser Gräber „Stufe Steinheim“ heißen könnte, wären diese Gräber früher erforscht gewesen. Diese Menschen entwickelten damals aus der Hügelgräberkultur kommend die Urnenfelderkultur.‘

    Zu unserer Freude erhielten wir vom Geschichtsverein Hanau Fundstücke für den Vortrag; das Museum Steinheim, wo die behandelten Originale ausgestellt sind, hatte uns auch hier eine Abfuhr für Funde und Räumlichkeit erteilt.
  4. An einem schönen Samstag, Anfang Juni fand dann unsere erste Grenzwanderung statt. Wir gingen oder fuhren mit dem Fahrrad von den Römergräbern bis zum Galgen. Ich denke daran noch gerne zurück, war es doch ein lockeres eintauchen in die Geschichte und Geschichten der durchwanderten Flure. Es gab, wie wir es immer zu ermöglichen versuchen, neben Erläuterungen auch echte Funde in die Hand zu nehmen. Schön war auch der Abschluss am Galgen wo uns Rolf Kellner bei Weck, Worscht und Woi den Ablauf der letzten Hinrichtung erzählte.
  5. Stimmungsvoll und beschaulich war im letzten Jahr, das wieder von Stefan Mader hervorragend organisierte Johannisfeuer. Durch „König“ Fußball hatten wir nur  Gäste die wegen der einmaligen Atmosphäre zu uns kamen; dies war auch einmal schön! Zur Deckung der Unkosten, verkauften wir T-Shirts mit dem Emblem des Johannisfeuers. Da wir noch einige haben, werden wir dies in diesem Jahr bereits vorher den Vereinen für die Standbesatzungen anbieten. Kosten pro Stück 5 Euro.
  6. Gerade frisch aus der Sommerfrische zurückgekehrt, erfuhr ich aus der Hanau Post: Seltene Dame im Museum verschollen! Hatte doch Dr. Nadine Zimmer fest-gestellt, dass eine 1954 gefundene Venus-Figurine nicht mehr im Museum zu fin-den ist. Es gab nur noch den Fundbericht und 2 Abbildungen von ihr. Es kam nach Recherchen des Journalisten Matthias Grünewald heraus: Venus war eine Fälschung – Briefe zum vermeintlich 4.000 Jahre alten Fund aus der Bronzezeit geben Gewissheit. Es handelte sich um Briefe aus dem August und aus dem Dezember 1955 an den damaligen Kreispfleger für die Bodenaltertümer Karl Nahrgang. Liebe Mitglieder, wir wollen das Mysterium um diese „einzigartige“ Figur nicht weiter schüren. Bei unseren Archivarbeiten fand ich folgenden Brief Nahrgangs vom 21. Jan. 1964 an Karl Kirstein. Ich zitiere daraus:  „…Schließlich ist nach den neuesten Forschungsmethoden möglich, Knochenfunde auf ihr genaues Alter festzustellen… Dies wäre doch eine Gelegenheit, die „Venus von Steinheim“ mit dem Rautenrücken auf ihre Echtheit hin zu überprüfen. Zu diesem Zweck müsste ich nochmals eine genaue Darstellung haben, unter welchen Fundumständen sie geborgen wurde. Dann, was sehr wesentlich ist, wer sie in Händen hatte und was vor allem Herr Dr. Kunkel mit der Plastik angestellt hat (Säuberung der Ritzungen mit ärztlichen Instrumenten, Einlegen in Säurebad und was dabei verwendet wurde). Diese Angaben sind sehr wichtig für die Behandlung des Stückes bei der Untersuchung. Der Test der Echtheit leidet bei Angabe der Vorbehandlung nicht darunter. Sie wissen, dass ich das Stück beim ersten Ansehen für echt hielt (Prof. Kühn m. E. auch), dass aber sein heutiges Aussehen abschrecken muss. Doch haben Sie noch gute Fotos oder Dias vor seiner Behandlung. …“ Diese möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.
  7. Am 20. August gab es unser zweites Mitgliederfest im Garten des Amtshauses. Alle durften sich bei uns wieder wie zu Hause fühlen.
  8. Es ging weiter mit 10 Jahre Melissengeister, deren Jubiläum wir mit einer Führung der Kräuterfrauen und zweier Märchenlesungen von Gerlinde Seelmann aus dem Zolltürmchen bereicherten.
  9. Im Rahmen dieses Jubiläums referierte Heidrun Merk mit dem Vortrag: „… die Augen zu erfreuen, die Nasen zu erfrischen, das Gemüt zu erquicken…“ – Ein ideales Gefilde unter freiem Himmel“. Es war ein  Spaziergang durch Arkadien, der im Schlossgarten seinen Anfang nahm und hier im Marstall mit einem Lichtbildvortrag endete.
  10. Am 9. September machten wir mit einer Kellerführung beim Tag des offenen Denkmals mit und konnten uns des Ansturms nicht erwehren. 52 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich angemeldet und etliche mehr kamen. Vielen Dank hier an die Untere Denkmalschutzbehörde für die Beteiligung und die kleine Ausstellung zu der derzeitigen Forschungslage im Keller des Schlosses Steinheim.
  11. Nicht nur für Briefmarkenfreunde gab es am 15. Oktober etwas zu sehen und zu hören. „Die Postgeschichte in Hessen-Darmstadt – Die Thurn- und Taxis Post in Steinheim“ war mit dem Kenner der Geschichte des Postwesens Heinrich Mimberg angesagt. In Zusammenarbeit mit dem Verein für Briefmarkensammler Hanau 1890 e. V. und dem Stadtarchiv Hanau konnten neben umfänglichen Originalbelegen aus Steinheim auch der erste Brief vom Postamt Steinheim vom 15. März 1860 gezeigt werden.
  12. Zum letzten mal trafen wir uns am 5. November hier und erstmals wieder im Schloss Steinheim zu „Güldnes Federvieh“. Heinz Müller erzählte uns alles über die Hähne im Main-Kinzig-Kreis. Wir durften, Dank der neuen Leiterin der Museen der Stadt Hanau, Frau Dr. Katharina Bechler, beim Original Hahn der Evang. Kirche Steinheim im Schloss anfangen und konnten dann hier mit einer kleinen Ausstellung der Steinheimer Hähne weiter machen.
  13. Nach vielen Jahren war es bei der Gedenkveranstaltung zur Entweihung der Steinheimer Synagoge am Morgen des 10 November 1938 soweit, die Gedenktafel an die Synagoge konnte angebracht werden. Es wurde zwar nicht unser Entwurf genommen, wir stimmten aber dieser kleinen Tafel zu, damit nach dieser langen Zeit endlich ein Hinweis angebracht wurde. Dies war eine der gemeinsamen Veranstaltungen mit dem Runden Tisch zum Erinnern und Gedenken im Alltag an die Steinheimer Opfer des Nationalsozialismus. Im letzten Jahr haben wir noch die letzten Stolpersteine verlegt und die Veranstaltung zum Gedenken an die Befreiung Auschwitz durchgeführt.
Das waren unsere Aktivitäten aus dem letzten Jahr und Sie dürfen sich nun auf die vielfältigen Veranstaltungen in diesem Jahr freuen. Das Programm wurde mit dem Weihnachtsbrief mitgesandt und liegt hier auch nochmals aus.

Da Sie neugierig bleiben sollen, möchte ich im Detail nicht darauf eingehen.

Ich danke für die zahlreichen Geldspenden, mit denen die Arbeit des Vereins unterstützt wurde.

An Sachspenden bedanke ich mit herzlich dafür:

Dass uns Helmut Fabel Dias zum scannen und zur Benutzung  von Steinheim einst und jetzt überlies.

Von Herrn Frickel erhielten wir 2 Gesangbücher aus dem frühen 20. Jahrhundert.

Gertraud Herbert überlies uns ein Konvolut von Schriften aus dem Nachlass von  Franz Kemmerer aus Klein-Auheim

Unsere Vorstandsmitglieder spendeten div. Objekte und Bücher unter anderem:

Originalzeichnungen von Illert
Entwürfe und Kundenmaterial mit Judaica-Zeichnungen des Silberschmiedemeister Karl Junker aus Hanau
Das Neue Blatt. Die komplette Ausgabe eines illustrierten Familien-Journals 15. Jahr-gang 1884.
Das „Vollständiges General-Conversations-Lexikon über die gesamten menschlichen Kenntnisse und Fertigkeiten“, Breslau 1839

Nun übergebe ich unserem Baumeister Gernot Gesser das Wort.

Ich bin für die baulichen Dinge verantwortlich.

Nach dem Erwerb des Amtshauses im Jahr 1997 hat der HGS eine Bleibe, auf die wir stolz sind, und gleichzeitig haben wir eine große Aufgabe übernommen, diese Bleibe zu gestalten und aufzuarbeiten.

Wir haben uns vorgenommen
  1. die Vereinsräume aufzuarbeiten und die vorhandenen Unterlagen und Exponate zu archivieren und sachgemäß zu ordnen und einzulagern.
  2. erforderliche Reparaturen am Haus durchzuführen.
  3. Arbeits- und Besprechungsstellen zu schaffen

Es wurden im Jahr 2012 an unserem Vereinshaus eine Reihe dieser Arbeiten erledigt.

Zu 1
  • in den oberen Vereinsräumen sind Wände und Decken angestrichen Die Wasserleitung im Kniestock ist gedämmt worden.
  • Im vorderen Bereich sind Regale zur Einlagerung der Bestände aufgebaut

Zu 2

  • ein Dachflächenfenster im Vorderhaus ist erneuert worden.
  • vor der Eingangstür zu den Vereinsräumen haben wir eine zusätzliche Lampe installiert.
  • an den Gauben ist der Holzaufbau und die Fenster neu gestrichen; dabei mußten eine Reihe von verrotteten Holzteilen ersetzt werden.
  • die Eingangstüren sind aufgearbeitet und angestrichen worden.

Zu 3

  • Sind im Bürobereich alle in 2012 erledigt worden
Am oberen Tor mussten wir zwei neue gleich-schließende Zylinder kaufen und einbauen. Erneut waren die Schließzylinder, mit in den Schloss eingeschlagene Nägel, unbrauchbar gemacht worden. Eine Anzeige gegen Unbekannt blieb bis heute ergebnislos.

Im Frühjahr 2012 haben wir wieder die Blumenkästen bepflanzt.

Für Aktionen am Haus besteht ein Leitfaden:

1.    Planungen für kommende Nutzung
2.    Ergänzen der Bestandspläne durch Bestandsaufnahme des Kellers
3.    Mieterverträge und Kostenabrechnungen
4.    Entrümpeln und Einsortieren und Dokumentieren von Schriften und Büchern
5.    Aufarbeiten des Eingangsbereiches im EG zu den Vereinsräumen

Zu Punkt 3 Mieterverträge/Abrechnungen

Der HGS hat im Hauptgebäude eine Wohnung vermietet.
Die bestehenden Mieterverträge sind noch nicht auf einen aktuellen Stand gebracht

Prinzipiell sind wir vom HGS froh darüber, dass wir Vereinsmitglieder als Mieter im Haus haben; das Haus ist unter Aufsicht und das Anwesen wird gepflegt.

Zu Punkt 5 Eingangsbereich

Um den Eingangsbereich zu den Vereinsräumen haben wir uns einen Ausbau vorgenommen um eine bessere Nutzung zu ermöglichen.

Ich bedanke mich für die überaus gute Zusammenarbeit und wünsche uns eine gute Hand für unsere weiteren Vorhaben an unserem Haus.

Top 5: Gernot Gesser gab für den Vorstand den Kassenbericht 2012 ab, er ist dem Originalprotokoll beigefügt.

Top 6: Zu den abgegebenen Berichten des Vorstandes wurden Nachfragen gestellt und die gewünschten Erklärungen umfassend gegeben.

Top 7: Die Kasse wurde von den beiden Revisoren Bettina Sommer und Oliver Buchholz am 6.02.2013 geprüft. Es gab keine Beanstandungen. Der Prüfbericht ist dem Originalprotokoll beigefügt.

Top 8: Bettina Sommer beantragte die Entlastung des Vorstandes. Die Entlastung des Vorstandes wurde einstimmig, bei 5 Enthaltungen der anwesenden Vorstandsmitglieder, erteilt.

Burkhard Huwe unterbrach die Sitzung; da der ausscheidende Vorstandskollege Norbert Kemmerer erkrankt war, wird er ihm die Wünsche und den Dank der Mitglieder für seine  jahrelange Mitarbeit überbringen. Er erhält eine Serie von Steinheimer Originallithogra-fien von Harald Clos.

Rolf Kellner wurde gedankt für 20jährige Mitgliedschaft im Vorstand des Vereins und sei-ne Arbeit wurde mit einer kleinen Ausstellung von seinen Plakaten gewürdigt.

Alle Anwesenden wurden zu einem Umtrunk mit Stärkung eingeladen.

Top 9: Für die Wahlhandlung wurde Klaus Romeis von der Versammlung berufen.
Die Wahl könnte aufgrund der neuen beschlossenen Satzung in geheimer Wahl erfolgen.
Auf Antrag der Mitgliederversammlung sollen die einzelnen Abstimmungen per Akklamation erfolgen.
Der Antrag wurde zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen.
Der Versammlungsleiter beantragte weiter zur Abstimmung per Akklamation, dass dem Vorstand auch weitere Vorstandsmitglieder  nach § 7 der Satzung angehören können, diese werden intern als Beisitzer bezeichnet. Die Zahl der weiteren Vorstandsmitglieder ist auf 3 beschränkt.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

1. Wahl des/der Vorsitzenden
Aufgestellt wurden aus den Reihen der Mitglieder:
Burkhard Huwe
Der Kandidat stellt sich zur Wahl.
Der Kandidat wurde einstimmig, bei keiner Enthaltung gewählt.
Der Gewählte nahm die Wahl an.

2. Wahl des/der stv. Vorsitzenden/des/dem SchriftführerIn
Aufgestellt wurden aus den Reihen der Mitglieder:
Evelin Weber
Die Kandidatin stellt sich zur Wahl.
Die Kandidatin wurde einstimmig, bei keiner Enthaltung gewählt.
Die Gewählte nahm die Wahl an.

3.    Wahl der/des Schatzmeisterin/Schatzmeisters
Aufgestellt wurden aus den Reihen der Mitglieder:
Gernot Gesser
Die Kandidat stellt sich zur Wahl.
Der Kandidat wurde einstimmig, bei keiner Enthaltung gewählt.
Der Gewählte nahm die Wahl an.

4. Wahl von weiteren Vorstandsmitgliedern (BeisitzerInnen)
Aufgestellt wurden aus den Reihen der Mitglieder:
Rolf Kellner
Stefan Mader
Die Kandidaten stellen sich zur Wahl.
Die Kandidaten wurden einstimmig, bei 2 Enthaltungen gewählt.
Die Gewählten nahmen die Wahl an.

Top 10: Gem. § 8 Abs. 6 unserer Satzung ist jährlich ein Kassenprüfer für
zwei Jahre zu wählen. Der Vorstand bedankte sich deshalb bei Bettina Sommer für ihre gewissenhafte Arbeit.
Als neue, weitere, Kassenprüferin wurde aus den Reihen der Mit-glieder Heidrun Rudolph vorgeschlagen. Sie war auf Rückfrage damit einverstanden. Burkhard Huwe bat die Mitglieder per Handzeichen über die Kandidatur zu entscheiden. Die Mitglieder wählten einstimmig  Heidrun Rudolph  zur neuen Kassenprüferin.

Top 11: Die Mitglieder machten den Vorschlag Anträge zur Tagesordnung zu befristen, der Vorstand wird dies prüfen, möchte den Mitgliedern aber die Gelegenheit zur Mitsprache nicht verbauen.

 Burkhard Huwe bat die Mitglieder um ihre Mithilfe bei:
  • Archivierungsarbeiten
  • Räum- und Bauarbeiten
  • Steinheimer Bildern in digitaler Form, da es bisher im Besitz des Vereins keine digitalisierten Bilder gibt
  • Unterstützung des Vereins in der Öffentlichkeit

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, schloss Burkhard Huwe die Versammlung.



Burkhard Huwe
1. Vorsitzender
Evelin Weber
stv. Vorsitzende
Rolf Kellner
stv. Beisitzer
 
Ende der Versammlung: 22:05 Uhr.

Zur Downloadversion des Protokolls (pdf)

§ 8

Der Vorstand hat mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

 

 

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn dies von mehr als 1/3 der Mitglieder   des Vereins unter Benennung der/des zu verhandelnden   Tagesordnungspunkte(s) gefordert wird.

 

Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann sowohl durch schriftliche Einladung, als auch durch Bekanntmachung in der Lokalpresse erfolgen.

Die Bekanntmachung bzw. Einladung hat spätestens zehn Tage , vor der Mitgliederversammlung zu erfolgen.

 

Die Mitgliederversammlung entscheidet in der Regel durch einfache Mehrheit. Über die Form der Beschlussfassung beschließt die Mitgliederversammlung.

 

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Dies ist im Büro des Vereins einzusehen und wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

 

 

In der jährlichen Mitgliederversammlung wird jeweils ein/e KassenprüferIn gewählt. Ihre/Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Jährlich haben die beiden amtierenden KassenprüferInnen einen Kassenbericht zu fertigen und hierüber in der jeweiligen Mitgliederversammlung zu berichten.

 

Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem/der Vorsitzenden oder einem von ihr/ihm bestimmten Mitglied des Vorstands.
 
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